Berlin, am 8. Mai 2018 – Bei der 30. Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats in Genf wurde heute Deutschlands Menschenrechtslage beim sogenannten allgemeinen periodischen Überprüfungsverfahren der Vereinten Nationen (Universal Periodic Review) überprüft.
Dazu erklärt Mio Lindner vom Vorstand der Bundesvereinigung Trans* (BVT*):
„Bei den Empfehlungen der UN-Mitgliedsstaaten zu LGBTI* Themen wurde Deutschland immer wieder auf den mangelnden Schutz von trans- und intergeschlechtlichen Menschen hingewiesen. Schweden fordert Deutschland auf alle zu entschädigen, die sich nach dem noch heute geltenden Transsexuellengesetz zwischen 1981 und 2011 operieren und sterilisieren lassen mussten um ihr Geschlecht anerkannt zu bekommen. Israel und Australien fordern die Einführung eines dritten Geschlechtseintrages, wobei Israel konkretisiert, dass dies sowohl für intergeschlechtliche als auch nicht-binäre trans* Personen möglich sein muss, und zwar allein auf Basis der Selbstbestimmung. Kanada warb dafür, dass alle Menschen ihr Geschlecht selbst bestimmen dürfen. Die Niederlande wiederum empfehlen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit mehr Ressourcen zum Schutz von LSBTI*-Personen auszustatten. Insgesamt machen die vielen Empfehlungen deutlich, dass auch in Deutschland Menschenrechtsverletzungen begangen wurden und werden und dringender Veränderungsbedarf besteht. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich den Schutz von trans* Menschen ernst zu nehmen, die Empfehlungen u.a. von Schweden, Israel, Australien, Kanada und den Niederlanden anzunehmen und zügig umzusetzen.“
Zum Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR):
Bei diesem 2007 eingeführten Instrument des UN-Menschenrechtsrats werden die 193 UN-Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre regelmäßig auf ihre Menschenrechtssituation hin überprüft. Dabei sprechen sich die UN-Mitgliedsstaaten gegenseitig Empfehlungen zu ihrer Menschenrechtslage aus. Die Empfehlungen sind ab 14. Mai auf dieser Webseite nachzulesen: https://www.upr-info.org/en. Der heutige Livestream über Deutschland wird ab 9. Mai als Video in der Rubrik „Recent Video on Demand“ der UN unter webtv.un.org abrufbar sein.
Links:
UPR-Sektion der BVT*-Seite mit den Empfehlungen der BVT* zum UPR
Video ILGA World
PDF der Presseerklärung