Mitglied­schaften

Für den Bundesverband Trans* hat die Vernetzung über ihre Mitgliedsgruppen hinaus besondere Bedeutung, weil wir gemeinsam stark sind. Durch enge Netzwerke und offenen Austausch können Trans*Interessen gezielter verfolgt und partizipative Prozesse mit breiter Beteiligung in der Trans*Community gestaltet werden.

Deshalb ist der BVT* Mitglied bei mehreren Organisationen und Initiativen:

Transgender Europe – TGEU

Die TGEU setzt sich für ein Europa ein, in dem jeder Mensch in seiner selbstbestimmten Geschlechtsidentität und seinem gewählten Geschlechtsausdruck ohne Einmischung leben kann und in dem Trans* und ihre Familien Wertschätzung erfahren. TGEU engagiert sich für die Menschenrechte von Trans* und verleiht ihnen eine Stimme, indem TGEU Trans*Themen sichtbar macht.

Transgender Europe gründete sich im November 2005 auf dem ersten European Transgender Council in Wien und wurde 14 Monate später in Österreich als gemeinnützige Organisation eingetragen. Im Jahr 2008 bekam TGEU erstmalig projektbezogene Fördermittel und im folgenden Jahr konnten die ersten Projektmitarbeiter_innen eingestellt werden. Auf der Vollversammlung im Jahr 2012 wurde der Beschluss gefasst, den Sitz der Organisation nach Berlin zu verlegen.

Heute unterhält TGEU ein Büro in der deutschen Bundeshauptstadt, beschäftigt zehn Mitarbeiter_innen und wird von einem neunköpfigen Vorstand geleitet.

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ILGA-Europe

ILGA-Europe treibt den politischen, rechtlichen und sozialen Wandel in Europa und Zentralasien voran. Die Vision von ILGA-Europe ist eine Welt, in der die Würde, die Freiheiten und die Menschenrechte für alle Personen geschützt und gewährleistet sind, unabhängig von ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, ihrem Geschlechtsausdruck und ihren Geschlechtsmerkmalen.

ILGA-Europe ist eine unabhängige, internationale Nichtregierungs-Dachorganisation, die über 600 Organisationen aus 54 Ländern in Europa und Zentralasien vereint. ILGA-Europe ist zudem Teil einer größeren internationalen ILGA-Organisation namens ILGA-World. ILGA-Europe wurde jedoch 1996 als unabhängige juristische Person gegründet.

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Bundesverband Queere Bildung

Queere Bildung e.V. ist der Bundesverband der Vereine, Projekte und Initiativen, die Bildungs- und Aufklärungsarbeit zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt anbieten. Außerdem liegt ein Fokus auf Antidiskriminierungsarbeit zu sexuellen und romantischen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Der Bundesverband Queere Bildung vernetzt, bündelt, professionalisiert und kommuniziert die lokale Bildungs- und Aufklärungsarbeit für Schulen, die offene Jugendarbeit und die Jugendbereiche von Sportvereinen, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen. Aktuell sind Projekte aus allen 16 Bundesländern bei Queere Bildung e.V. engagiert.

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Deutsche Arbeits­gemeinschaft Selbsthilfe­­gruppen

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. ist der Fachverband zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und von Menschen, die sich für Selbsthilfegruppen interessieren. Als Arbeitsgemeinschaft besteht die DAG SHG seit 1975. Seit 1982 ist sie als gemeinnütziger Verein anerkannt und eingetragen.

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CEDAW-Allianz Deutschland

initiiert vom Deutschen Frauenrat

Die CEDAW-Allianz Deutschland ist ein Zusammenschluss aus Nichtregierungsorganisationen (NROs/NGOs). Gemeinsam bilden derzeit 31 Verbände und Institutionen in der CEDAW-Allianz Deutschland ein politisches, ziviles und offenes Netzwerk. Ihre Aufgabe besteht darin, die Umsetzung von CEDAW innerhalb Deutschlands durch Legislative, Judikative und Exekutive kritisch zu begleiten und ihre Arbeitsergebnisse dem CEDAW-Ausschuss in einem eigenen Alternativbericht vorzulegen.

CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Frauenrechten. Die UN-Frauenrechtskonvention wurde 1979 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und hat die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung aller Frauen zum Ziel. Sie stellt das wichtigste, verbindliche internationale Instrument zur Stärkung und Verwirklichung von Frauenrechten dar. Das Übereinkommen verpflichtet die 189 Staaten, die CEDAW rechtsverbindlich ratifiziert haben, Maßnahmen einzuleiten, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität in ihren Staaten zu beseitigen. Ungefähr alle vier Jahre müssen die Vertragsstaaten über ihre Fortschritte vor dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen Bericht erstatten. Seit dem Jahr 2000 gibt es das Recht auf Individualbeschwerde.

Der Deutsche Frauenrat (DF) ist die Lobby der Frauen in Deutschland. Er engagiert sich seit 1951 für die Rechte von Frauen in Deutschland, der europäischen Union und auf internationaler Ebene mit dem Ziel der rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Die Politik des DF zielt auf Geschlechtergerechtigkeit unter Berücksichtigung der Lebensverlaufsperspektive und gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen urbanen und ländlichen Regionen. Dabei finden relevante Kategorien wie biologisches Geschlecht (sex) und soziales Geschlecht (gender), sexuelle Identität, Alter, kulturelle Zugehörigkeit, Ethnizität, Behinderung oder sozioökonomischer Status Beachtung.

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Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld (BMH) wurde am 27. Oktober 2011 von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, errichtet. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Berlin. Benannt ist die BMH nach dem Arzt, Sexualforscher und Mitbegründer der ersten deutschen Homosexuellenbewegung Magnus Hirschfeld (1868-1935).

Die Stiftung hat zum Ziel, an Magnus Hirschfeld zu erinnern, Bildungs- und Forschungsprojekte zu fördern und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen sowie queeren Personen (Abkürzung: LSBTIQ*) in Deutschland entgegenzuwirken. Die Arbeit der Stiftung stützt sich auf drei Pfeiler: Forschung, Bildung und Erinnerung.

An der Planung und Durchführung der Projekte, die dem Erreichen der Stiftungsziele dienen, sind drei Gremien (Organe) der Stiftung beteiligt: Das Kuratorium, der hauptamtliche Vorstand und sein Team in der Geschäftsstelle sowie der Fachbeirat. Den Vorsitz des Kuratoriums hat die/der amtierende Bundesjustizminister_in inne.

Das Kuratorium fasst die wesentlichen Beschlüsse der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und überwacht die Arbeit des Vorstands. Es besteht aus Mitgliedern, die vom Deutschen Bundestag, von fünf Bundesministerien sowie von neun LSBTIQ*-Organisationen gewählt beziehungsweise benannt werden. Sie sind ehrenamtlich tätig. Der Zustimmung des Kuratoriums bedürfen insbesondere: Entscheidungen über die Grundzüge des Forschungs- und Bildungsprogramms; die Vergabe der Stiftungsmittel für Forschungsaufträge und Bildungsarbeit; die Vermögensverwaltung sowie wichtige Haushalts- und Personalangelegenheiten.

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