Trans* Personen vor therapeutischen Konversionsversuchen schützen! Aktuelle Behandlungsleitlinie muss endlich umgesetzt werden!
Berlin, 06. Juni 2019: Die Bundesvereinigung Trans* fordert, die aktuelle S3-Behandlungsleitlinie für trans* Personen unverzüglich umzusetzen. Momentan werden im Rahmen der Behandlung immer noch Konversionsversuche an Behandlungssuchenden unternommen. Sie sind viel zu oft noch Voraussetzung, um medizinische Versorgung zu erhalten. Die heute tagende Fachkommission zum Verbot von Konversionstherapien muss auch diese Konversionsversuche in den Blick nehmen!
Dazu sagt Mari Günther, Geschäftsführende Vorständin der BVT*:
„Die Kommission beschäftigt vor allem das Verbot sogenannter ‚Homo-Heilungen‘ mit religiösem Hintergrund. Für trans* Personen ist aber der Schutz vor Konversionsversuchen innerhalb von verpflichtenden Psychotherapien wichtig. Konkret sind das Versöhnungsversuche mit dem zugewiesenen Geschlecht und die Unterlassung von pubertätsblockierenden Behandlungen bei Jugendlichen.
Wir betrachten alle Versuche die Entwicklung einer selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu erschweren oder zu manipulieren als Konversionsversuche. Diese Versuche wären gar nicht mehr möglich, wenn die Krankenkassen die seit Oktober 2018 geltende S3-Behandlungsleitlinie anwenden würden. Diese Leitlinie ist trans*respektvoll. Konversionsversuche und verpflichtende Psychotherapien werden als nicht fachgerecht abgelehnt. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Krankenkassen zur Umsetzung dieser Leitlinie zu verpflichten.“
Hintergrund: Die Krankenkassen orientieren sich nach wie vor an einer Behandlungsempfehlung aus den 90er Jahren, die trans* Personen als psychisch krank ansehen. Die Krankenkassen gehen von dem Grundsatz aus: „Nur wenn psychiatrische und psychotherapeutische Mittel das Spannungsverhältnis nicht zu lindern oder zu beseitigen vermögen, gehört es zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für eine geschlechtsangleichende Operation zu tragen.“ In der neuen S3-Leitlinie zu Diagnostik, Beratung und Behandlung heißt es dagegen: „Für Behandlungssuchende soll ein uneingeschränkter Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.“
Die Presserklärung als PDF zum Download
Bild: pixabay agomezfvi / gemeinfrei