Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) betrifft der wesentliche Inhalt des Verordnungsentwurfs die technische Umsetzung des am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 278) in den Standesämtern.
Die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) wurde um eine Stellungnahme zum Entwurf gebeten. Dazu stellen wir fest, dass es erhebliche Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Elternschaft von inter* und trans* Personen gibt. Bei der Registrierung und Beurkundung der Geburt von Kindern mit trans* Eltern kommt es derzeit zu Verletzungen des Offenbarungsverbots, die auch die Kinder potentiell Diskriminierungen aussetzen. Die BVT* fordert den Gesetzgeber daher nachdrücklich auf, im Zuge der Änderung der Personenstandverordnung ein Registrierungs- und Beurkundungsverfahren für Kinder zu entwerfen, das das Offenbarungsverbot berücksichtigt und das Kindeswohl schützt.
Mehr dazu in unserer Stellungnahme: