Portugal hat für die rechtliche Anerkennung des Geschlechts auf Basis
der Selbstbestimmung gestimmt. Hingegen gilt in Deutschland weiter das 1980 beschlossene und bereits in mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig eingestufte Transsexuellengesetz (TSG).
Pia Gleditzsch vom Vorstand der Bundesvereinigung Trans* (BVT*) begrüßt den Beschluss des portugiesischen Parlaments:
„Mit diesem historischen Gesetz führt ein weiteres europäisches Land eine zeitgemäße Regelung für den selbstbestimmten Geschlechtseintrag ein. Damit wird der Forderung des Europarats nach schnellen, transparenten und zugänglichen Verfahren, die auf Selbstbestimmung beruhen, entsprochen. Nach Schweden, Dänemark, Irland, Malta, Norwegen, Belgien und nun Portugal ist es endlich an der Zeit, dass auch Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und die Menschenrechte von trans* Personen gesetzlich verankert.“
Presseerklärung als PDF
Weitere Infos:
TGEU Pressemitteilung
ILGA-Portugal Beitrag