Mitgliedsantrag
Mitglied werden im Bundesverband Trans*
Der Bundesverband Trans* (BVT*) versteht sich als ein Zusammenschluss von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen, Verbänden und Initiativen auf Regional-, Landes- und Bundesebene, deren gemeinsames Bestreben der Einsatz für die Menschenrechte von trans* Personen und das Engagement für geschlechtliche Vielfalt und Selbstbestimmung ist.
Um diese Ziele zu erreichen, ist es wichtig, dass wir gemeinsam stark sind. Durch eine Mitgliedschaft im Bundesverband Trans* können engagierte Gruppen, juristische Personen oder Einzelpersonen ihre Aktivitäten wechselseitig verstärken, ihre Netzwerke erweitern und so den verbindenden Anliegen für die Belange von trans* Personen in der zivilgesellschaftlichen und politischen Debatte den Rücken stärken. Durch eine Mitgliedschaft im BVT* bleibt die Autonomie ihrer jeweiligen Gruppen selbstverständlich unberührt. Die Satzung des BVT* gibt es hier zum Download.
Der Beitrag für die Mitgliedschaft im BVT* erfolgt auf Grundlage einer Selbsteinschätzung der antragstellenden Person oder Gruppe. Die Mitgliedschaft wird erst wirksam, wenn der Vorstand des BVT* der Aufnahme zugestimmt hat.
Hier findet ihr die Beitrittsformulare für Einzelmitglieder und für Gruppen. Das Ausfüllen des angehängten Formulars für die SEPA-Lastschrift ist freiwillig. Die Mitgliedsbeiträge können auch weiterhin eigenständig überwiesen werden.
Für Rückfragen stehen wir euch gerne unter der E-Mail mitgliedschaft@bv-trans.de und der Telefonnummer +49 (0) 30 – 23 94 98 96 zur Verfügung.
SEPA-Lastschriftmandat
Für das SEPA-Lastschriftmandat könnt ihr auch das untenstehende Formular verwenden.
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats:
Zahlungsempfänger: Bundesverband Trans* e.V.
GläubigerID: DE07ZZZ00002305824
Mandatsreferenz: wird mit Aufnahmebestätigung mitgeteilt
Alle Felder müssen ausgefüllt werden. Angabe der BIC ist nur notwendig, falls das Konto d. Zahlungspflichtigen außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt.
Hinweis: Für gewöhnlich wird am 15. Februar des Beitragsjahres abgebucht.