Mitte Dezember jährt sich die Einführung der „Dritten Option“ zum zweiten Mal. Zum Jahreswechsel ist das „Transsexuellengesetz“ seit genau 40 Jahren in Kraft. Beide Gesetze schränken die Grundrechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen ein und stehen stellvertretend für eine Politik, die Menschenrechte dieser Personengruppen missachtet und wichtige Entscheidungen regelmäßig an das Bundesverfassungsgericht delegiert.
Zu diesem Anlass haben wir eine Pressemitteilung verfasst, die sich mit beiden Gesetzen und beiden Geburtstagen beschäftigt.