BVT* bewertet Empfehlungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zum Verbot sogenannter Konversionstherapien als positiv und zielführend
Der Bundesverband Trans* begrüßt die Empfehlungen der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld für ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der BVT* bewertet es als besonders positiv, dass die Interessen von trans* Personen mitgedacht wurden.
Julia Monro, Geschäftsführende Vorständin des Bundesverband Trans* sagt dazu:
„Wenn der Gesetzesentwurf zum Verbot sogenannter Konversionstherapien diesen Empfehlungen folgen würde, dann wäre das ein Meilenstein im Kampf gegen LSBTIQ-Feindlichkeit. Aus Perspektive von trans* Menschen ist eine klare Definition im Gesetzestext nötig, die einen vorsätzlichen Konversionsversuch deutlich unterscheidet von therapeutischer Unterstützung bei Zweifeln und Unsicherheiten in Bezug auf die eigene Geschlechtsidentität, die selbstverständlich Teil von Psychotherapie und Seelsorge sein soll.
Hohe Geldbußen und Haftstrafen sind eine wichtige restriktive Maßnahme mit Signalwirkung gegen pseudowissenschaftlich oder religiös motivierte Angebote. Wir halten eine Verankerung im Strafrecht jedoch für unerlässlich. Es handelt sich um Straftaten und nicht um Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken. Beim Versuch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von ihrem zugewiesenen Geburtsgeschlecht überzeugen zu wollen, handelt es sich um vorsätzliche Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht, die Existenzen zerstören können. Der Fall Leelah Alcorn in den USA hat gezeigt, dass nachhaltige Schäden mit schwerwiegenden psychischen Belastungen die Folgen sind, die bis zum Suizid führen können. Speziell in religiösen Gruppen fällt es Betroffenen schwerer sich zu befreien. Ein solches soziales Umfeld kann nicht so einfach gewechselt werden wie eine therapeutische Begleitung.“
Allein restriktive Maßnahmen reichen aber nicht aus, um junge und jugendliche LSBTIQ vor ‘Umpolungsversuchen‘ zu schützen. Der Bundesverband Trans* bewertet deshalb die umfangreiche Schwerpunktsetzung im Bericht der Magnus Hirschfeld Stiftung für die gesellschaftliche Anerkennung von LSBTIQ-Jugendlichen, für die Stärkung ihres Selbstbewusstseins und Selbstbestimmungsrechts und für den Schutz vor Diskriminierung als positiv und zielführend. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Empfehlungen in vollem Umfang umzusetzen.
Die Presseerklärung zum Download als PDF