Heute vor genau 40 Jahren wurde das „Transsexuellengesetz“ verabschiedet. Das ist kein Grund zur Freude. Denn dieses Gesetz steht seit Jahrzehnten für Menschenrechtsverletzungen und wird massiv kritisiert. Seit spätestens Ende der 1900er Jahre fordern Trans*organisationen eine Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat das TSG in bisher sechs Entscheidungen als nicht verfassungskonform befunden. Es ist ein Skandal, dass dieses Gesetz, das trans* Personen benachteiligt, bevormundet und entwürdigt, bis zum heutigen Tag gültig ist.
Mittlerweile gibt es eine Reihe von Vorschlägen, wie eine nachfolgende Regelung ausgestaltet werden kann. Erst im Juni haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP jeweils einen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Und auch die Forderung nach Entschädigung für entstandenen Menschenrechtsverletzungen wie die bis 2011 geforderten Zwangssterilisationen wird diskutiert. Hierzu brachte DIE LINKE ebenfalls im vergangenen Juni einen Antrag ein. Die grüne Bundestagsfraktion greift diese Forderung nach Entschädigung nun ebenfalls auf.
Anlässlich des heutigen Jahrestag haben wir eine Presseerklärung veröffentlicht. Darin ist unsere Kritik an dem TSG und auch unsere Forderungen für eine Neuregelung im Personenstandsrecht zusammengefasst.
Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für einen neuen Gesetzesentwurf in Abstimmung mit Verbänden und Selbstvertretungsorganisationen einzusetzen. Wir fordern eine Neuregelung, die eine Änderung des Namens und Personenstands für alle trans*, inter* und nicht-binären Personen ermöglicht – unabhängig von Attesten, Gutachten oder Beratungen. Wir fordern geschlechtliche Selbstbestimmung jetzt!